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18. Dezember 2015
Zustimmung zur Beibehaltung des Höchstrechnungszinses für 2016

Zustimmung zur Beibehaltung des Höchstrechnungszinses für 2016

Sachgerecht, so bezeichnet der GDV die gestrige Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Höchstrechnungszins weiter beizubehalten. Damit gilt zumindest für 2016 das bisherige Modell. Der Höchstrechnungszins für 2016 liegt bei 1,25%.

Der Höchstrechnungszins bleibt auch 2016 die kalkulatorische Obergrenze für Leistungszusagen der deutschen Lebensversicherer. Das wurde gestern vonseiten des Bundesfinanzministeriums entschieden. Der Entscheidung vorausgegangen waren Diskussionen darüber, dass der Höchstrechnungszins entfallen könne. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. und auch die Deutsche Aktuarvereinigung, die jährlich eine Empfehlung zur Höhe des Höchstrechnungszinses herausgibt, begrüßen die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums für eine Fortschreibung der bisherigen Regelung.

Eine Streichung des Höchstrechnungszinses zum jetzigen Zeitpunkt hätte den Rechtsrahmen für die Lebensversicherungsunternehmen in kurzer Frist tiefgreifend verändert und den Übergang in das neue Aufsichtssystem Solvency II, das zum 01.01.2016 in Kraft tritt, erschwert, so der GDV in einer Erklärung. „Die Fortschreibung der Verordnung zum Höchstrechnungszins ist insbesondere mit Blick auf Solvency II sachgerecht. Sie gibt Unternehmen, Aufsicht und dem Gesetzgeber den notwendigen Raum, Praxiserfahrungen mit dem neuen Aufsichtssystem auszuwerten, bevor über weitere wesentliche Regeländerungen nachgedacht wird“, erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Überprüfung des Modells steht trotzdem an

Auch die deutschen Aktuare begrüßen die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums. Zugleich unterstreichen sie auch einen Überprüfungsbedarf am bisherigen Modell. Auch das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die bisherige Vorgehensweise zu überprüfen. Das bisherige Verfahren sieht einen gleichbleibenden Zinssatz über die gesamte Vertragslaufzeit vor. Deutschlands Aktuare plädieren bereits seit geraumer Zeit für ein neues zweistufiges Modell, das sich stärker an der aktuellen Kapitalmarktsituation orientiert. Der Vorschlag soll zu hohe Garantieversprechen am langen Ende der Verträge, die nicht vom Kapitalmarkt abgesichert werden, verhindern. Zugleich sollen die Versicherungsnehmer in den ersten 15 Vertragsjahren stärker an den Gewinnen des Kapitalmarkts partizipieren. (bh)